Sicherheits- und Gesundheitskoordination

Umsetzen der EU-Baustellenrichtlinie RAB30/31 bzw. der nationalen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen nach Art. 3 der Baustellenverordnung.

Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators insbesondere auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Unternehmen tätig sind.





TU München
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